FAQ

Lehrveranstaltungsevaluation -Liste häufig gestellter Fragen

  1. Was mache ich, wenn ich beim Abmelden eine Fehlermeldung erhalte?
  2. Warum muss ich mich zur Evaluation (rechtzeitig) anmelden?
  3. Bestätigungsmail mit notwendigen Daten zur Evaluation
  4. Was geschieht mit den Evaluationsergebnissen?
  5. Kann ich eigene, von mir selbst erstellte Fragebögen, auch auswerten lassen?
  6. Müssen abgeordnete Lehrer und Lehrbeauftragte ihre Veranstaltungen evaluieren lassen?
  7. Wie viele Veranstaltungen muss ich evaluieren, wenn ich nur ein oder zwei Veranstaltungen pro Semester habe?
  8. Muss ich auch Veranstaltungen mit 5 oder weniger Teilnehmern evaluieren?


1. Was mache ich, wenn ich beim Abmelden eine Fehlermeldung erhalte?

Sollten Sie beim Klicken auf den Bestätigungslink zum Abschließen einer Evaluation eine Fehlermeldung erhalten, melden Sie uns bitte kurz die zu beendende Lehrveranstaltung an qm@ph-gmuend.de. Direkt auf die E-Mail zu antworten, mit der Sie die Zugangsdaten erhalten haben, ist aktuell leider aufgrund von Änderungen im zugehörigen E-Mailkonto nicht möglich.
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2. Warum muss ich mich zur Evaluation (rechtzeitig) anmelden?

Eine rechtzeitige Anmeldung und die genaue Benennung der Veranstaltungen, die Sie evaluieren lassen möchten, ist für die Planbarkeit des Evaluationsverfahrens dringend geboten. Außerdem ist Ihre Anmeldung für die datentechnische Verwaltung nötig. Erst nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Email die Zugangsdaten zur Evaluation.
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3. Bestätigungsmail mit notwendigen Daten zur Evaluation

Wenige Tage nach der Anmeldung erhalten Sie für jede zur Evaluation angemeldeten Veranstaltung eine Email. Diese Email enthält:

  1. einen QR-Code (kann mit dem Smartphone gelesen werden und führt direkt zur Befragung)
  2. einen Link zur Online-Evaluation (als Alternative zum QR-Code)
  3. einen Bestätigungslink, durch dessen Aufruf Sie uns mitteilen, dass die Evaluation der Veranstaltung geschlossen werden kann und wir die Ergebnisse generieren sollen
Zum Durchführen der Evaluation haben Sie zwei Möglichkeiten:
  1. Sie präsentieren den Studentinnen/Studenten den QR-Code (z.B. per Beamer an die Wand projizieren oder auf ein DIN-A4 Blatt ausdrucken und herumreichen). Studentinnen/Studenten scannen den QR-Code mit ihrem Smartphone und gelangen direkt zur Online-Evaluation Ihrer Veranstaltung
  2. Sie senden Ihren Studentinnen/Studenten den QR-Code oder den Link zur Online-Evaluation per Email, damit diese von zuhause aus an der Evaluation teilnehmen.

Hinweis: Führen Sie bitte die Evaluation während Ihrer Veranstaltung durch, damit ein möglichst hoher Anteil der Studentinnen und Studenten an der Befragung teilnimmt. Planen Sie für die Befragung ca. 15 Minuten Zeitbedarf ein.

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4. Was geschieht mit den Evaluationsergebnissen?

In erster Linie dienen die Evaluationsergebnisse zu Ihrer Information. Die Rückmeldungen der Studentinnen/Studenten geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung zu beurteilen und ggf. über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken. Zur Verbesserung der Lehre dient auch der Dialog mit den Studentinnen/Studenten über die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung. Deshalb werden Sie gebeten, die Ergebnisse noch im gleichen Semester den Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu präsentieren, um in einen sachlichen Dialog über Stärken und Schwächen der Veranstaltung eintreten zu können.Wenn Sie es möchten, können Sie die Evaluationsergebnisse der Hochschulöffentlichkeit, zum Beispiel durch Aushang, zugänglich machen. Auch können Sie die Evaluationsergebnisse für Berufungsverhandlungen oder Entscheidungen über Beförderungen in nicht anonymisierter Form zur Verfügung stellen. Sie können, Sie müssen aber nicht. Eine Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Lehrveranstaltungsevaluation in nicht anonymisierter Form bedarf der Zustimmung des oder der jeweiligen Lehrperson. Werden die Daten in übergreifenden Ergebnisdarstellungen - z. B. über einzelne Institute - verwendet, geschieht das ohne die Nennung von Dozenten oder Veranstaltungsnamen. Näheres regelt die Evaluationssatzung, die Sie im Internetangebot der Hochschule finden, in § 7.
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5. Kann ich eigene, von mir selbst erstellte Fragebögen, auch auswerten lassen?

Leider ist es technisch nicht möglich, die Fragebögen für die Lehrveranstaltungsevaluation so zu gestalten, dass jede Lehrperson den verwendeten Fragebögen eigene, sie interessierende Fragen, zufügen kann.
Selbstverständlich ist es aber problemlos möglich, dass Sie etwa für Forschungsprojekte oder für die Evaluation von Veranstaltungen in und außerhalb der Hochschule eigene Fragebögen kreieren und diese mit dem QuestorPro-System auswerten. (Die Fragebögen müssen aber auch in QuestorPro erstellt sein, weil sie sonst nicht von QuestorPro erkannt werden.) Wenn Sie das vorhaben, wenden Sie sich bitte an Herrn Neubert, siehe auch hier: https://blubbsoft.ph-gmuend.de/registration/SoftwarePage.html?69
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6. Müssen abgeordnete Lehrer und Lehrbeauftragte ihre Veranstaltungen evaluieren lassen?

a) Abgeordnete Lehrer sind Mitglieder der Hochschule und müssen sich an der Lehrveranstaltungsevaluation beteiligen.
b) Lehrbeauftragte können ihre Veranstaltungen evaluieren lassen, müssen es aber nicht.
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7. Wie viele Veranstaltungen muss ich evaluieren, wenn ich nur eine oder zwei Veranstaltungen pro Semester habe?

Dann müssen Sie diese Veranstaltungen evaluieren lassen, ohne dass Sie eine Auswahl haben, denn in § 4 (1) der Evaluationssatzung der PH Schwäbisch Gmünd heißt es: „Die Lehrenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens zwei Lehrveranstaltungen evaluieren zu lassen.“ Bitte beachten Sie jedoch auch Frage Nr. 8.
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8. Muss ich auch Veranstaltungen mit 5 oder weniger Teilnehmerinnen/Teilnehmer evaluieren?

Evaluieren Sie bitte nur Veranstaltungen mit mindestens 6 Teilnehmerinnen/Teilnehmer.
Bei 5 oder weniger Studentinnen/Studenten in einer Lehrveranstaltung hat die Befragung zu unterbleiben; bei 5 oder weniger von Studentinnen/Studenten abgegebenen Fragebögen erfolgt keine Auswertung, die erhobenen Daten sind (im Falle von Paper&Pencil Befragungen) sofort zu vernichten. Bitte suchen Sie sich deshalb Ihre zu evaluierenden Veranstaltungen im Vorfeld bereits so aus, dass Sie nicht von dieser Regelung betroffen sind.
Die Wahrung der Anonymität der Studentinnen/Studenten hat Vorrang vor der Verpflichtung 2 Veranstaltungen pro Semester zu evaluieren:

  • Falls Sie in einem Semester nur eine Veranstaltung anbieten, in der mindestens 6 Studentinnen/Studenten teilnehmen bzw. evaluiert werden können, dann sind Sie auch nur Verpflichtet eine Veranstaltung zu evaluieren.
  • Falls Sie in einem Semester keine Veranstaltung anbieten, in der mindestens 6 Studentinnen/Studenten teilnehmen bzw. evaluiert werden können, dann sind Sie von der Evaluationspflicht in dem Semester befreit.

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Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Lehrveranstaltungsevaluation

Frank Neubert / frank.neubert@ph-gmuend.de / Tel. 07171-9831821
Dr. Christina Barth / christina.barth@ph-gmuend.de / Tel. 07171-983436